Allgemeine Geschäftsbedingung von CargoTextbüro Jörg-O. Meyer


§ 1 Auftragsvergabe

(1)

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke und/oder Dienstleistungen auf den Gebieten Text, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Beratung und Internet.

(2)

Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages von CargoTextbüro Jörg-O. Meyer (nachfolgend JOM) mit Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

(3)

Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung, der Übermittlung eines Textes oder sonstiger Arbeitsunterlagen sowie vertraulichen Zugangsdaten zum Webspace/Provideraccount an JOM gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

(4)

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von JOM schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

§ 2 Nutzungsrecht, Abnahme

(1)

Sämtliche Text- und Arbeitsergebnisse von JOM, auch Vorarbeiten, Entwürfe und Konzeptionen, Motti, Slogans und Headlines – ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger Urheber ins deutsche – unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bzw. ihrer Onlineschaltung bei JOM, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.

(2)

Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen. Die Nutzungsrechte gehen auch dann erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.

(3)

Werden Texte, Headlines oder Motti später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist JOM berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

(4)

Abgelieferte Arbeitsergebnisse (wie E-Mails, Dateianhänge, Layouts, Texte, Korrekturen, Entwürfe, Ausdrucke, Printprodukte, Webseiten etc.) gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet oder die Abnahme erklärt. Abweichungen (z.B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung, Layout oder Druckfarben) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb einer zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber JOM eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.

(5)

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte erteilt der Auftraggeber JOM mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn ausgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Von allen vervielfältigten oder veröffentlichten Arbeiten überlässt der Auftraggeber JOM zu diesem Zweck mindestens zwei einwandfreie Belegexemplare.

 

§ 3 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten

(1)

Die Erstellung von Präsentationsunterlagen, Entwürfen, Konzepten, Texten, Korrekturen und sonstigen Tätigkeiten für den Auftraggeber sind honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Es gilt die am Tag des Vertragsabschlusses vereinbarte Vergütung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. MwSt.

(2)

Pauschalhonorare gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. JOM verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.

(3)

Fremd- und Nebenkosten – etwa für Grafiker, Programmierer, Fotografen, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 4 Treuebindung an den Auftraggeber

(1)

JOM ist zur Geheimhaltung aller ihm bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.

 

§ 5 Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot

(1)

JOM verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche.

 

§ 6 Zahlungsweise

(1)

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen ist JOM berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.

 

§ 7 Haftung, Mitwirkung, Versand

(1)

JOM haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. JOM haftet insbesondere nicht für Text- oder Druckfehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.

(2)

Ziel des Lektorats/Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.

(3)

Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Dienstleistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald Texte, Slogans und Entwürfe durch den Auftraggeber freigegeben sind.

(4)

Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von JOM. Er haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit haftet er ebenfalls nicht.

(5)

JOM verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

(6)

Sofern JOM notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von JOM. Deshalb haftet er nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

(7)

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber JOM von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

(8)

Wird JOM von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder Ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber JOM von der Haftung frei.

(9)

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes durch JOM erfolgt.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1)

Erfüllungsort ist Böblingen.

(2)

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

 

 

Böblingen, Januar 2008